
| AGB - Lieferungs- und Zahlungsbedingungen |
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Stand 11. Juni 2010 Für alle Geschäftsvorfälle mit SCHAUBEK gelten als Lieferungs- und Zahlungsbedingungen ausschließlich die nachgenannten Konditionen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners und mündliche Absprachen sind nur bindend, wenn sie von SCHAUBEK schriftlich bestätigt wurden. 2. Vertragsabschluss SCHAUBEK-Preislisten und -Kataloge stellen eine Aufforderung zur Abgabe von Bestellungen dar. Angebote verstehen sich freibleibend, sofern nicht ausdrücklich anders vermerkt. Mit einer Bestellung unterbreitet der Käufer ein verbindliches Kaufangebot, das SCHAUBEK durch Zusendung der bestellten Ware annimmt. Bestellungen, deren umgehende Erledigung nicht möglich ist, nimmt SCHAUBEK durch schriftliche Auftragsbestätigung an. Darin genannte Liefertermine sind unverbindlich. 3. Preise Fakturiert wird zu der jeweils im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Brutto-Preisliste. Weiterverkäufer verpflichten sich mit Annahme der Sendung, die von SCHAUBEK festgesetzten Ladenpreise für preisgebundene Verlagserzeugnisse einzuhalten. 4. Lieferung Die Lieferung der bestellten Ware erfolgt vorbehaltlich der Verfügbarkeit der Ware umgehend. Teillieferungen sind zulässig. Im Falle von Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Mangel an Rohstoffen oder Arbeitskräften bei SCHAUBEK oder dessen Zulieferern sowie in allen Fällen höherer Gewalt kann SCHAUBEK die Lieferung bis zum Fortfall des Ereignisses hinausschieben oder vom Vertrag zurücktreten. Auf Verlangen des Käufers hat SCHAUBEK zu erklären, ob SCHAUBEK zurücktritt oder innerhalb einer angemessenen Frist liefern wird. Rücktritts- oder Schadensersatzansprüche des Käufers sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Kommt SCHAUBEK aus anderen Gründen mit der Lieferung in Verzug, so hat der Käufer SCHAUBEK schriftlich eine angemessene Nachfrist zur Auftragsauslieferung zu setzen. Liefert SCHAUBEK innerhalb dieser Nachlieferungsfrist nicht, so kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatz kann nur verlangt werden, wenn die Nichteinhaltung der Nachlieferungsfrist auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruht, der SCHAUBEK zuzurechnen ist. Sofern bei Vertragsabschluss nicht anders bestimmt, liegt die Wahl der Versendungsart im freien Ermessen von SCHAUBEK. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Die Gefahr einer Beschädigung der Ware trägt ab Verlassen des Werkes oder Auslieferungslagers der Käufer, auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Die Ware wird von SCHAUBEK nicht gegen Transportschäden versichert. Bei Lieferungen innerhalb Deutschlands berechnet SCHAUBEK einen Versandkostenanteil von 4,90 Euro für Handling, Verpackung und Porto. Bei Lieferungen ins Ausland erfolgt die Berechnung der Versandkosten nach Aufwand. 5. Zahlung/Verzug Rechnungen sind – soweit nicht anders vereinbart – sofort nach Erhalt der Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung ohne Abzug zahlbar. Erstlieferungen erfolgen gegen Vorauskasse oder Nachnahme. In besonderen Fällen behält sich SCHAUBEK Lieferung gegen Vorauskasse oder Nachnahme vor. Nachnahmespesen gehen zu Lasten des Käufers. Kommt der Käufer mit einer fälligen Zahlung in Rückstand, kann SCHAUBEK Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungs-Gesetzes berechnen. Außerdem werden sämtliche sich aus dem Mahnverkehr ergebenden Kosten und Spesen in Rechnung gestellt. 6. Reklamationen Reklamationen und Beanstandungen müssen schriftlich innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware geltend gemacht werden. Der Käufer ist zur Überprüfung der ausgepackten Ware innerhalb der vorstehenden Frist verpflichtet. Transportschäden und Teilverluste sind im Beisein des Zustellers festzustellen und von diesem zu bestätigen. Die Bestätigung ist der Mängelrüge im Original beizufügen. Bei begründeten Mängeln wird SCHAUBEK die mangelhafte Ware in mangelfreie umtauschen. Alternativ kann der Käufer für den mangelhaften Teil der Lieferung vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt vom gesamten Vertrag aufgrund mangelhafter Teillieferung ist nicht möglich. Schadensersatz kann nur verlangt werden, soweit der Mangel auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruht, der SCHAUBEK zuzurechnen ist. 7. Abonnementverträge Der Kunde kann die jährlich erscheinenden Vordruckblätter der von SCHAUBEK aufgelegten Sammelgebiete (Nachträge) sowie die im PrivatePost Shop angebotenen Briefmarken und philatelistischen Belege privater deutscher Postdienstleister in Einzellieferungen oder in regelmäßigen Lieferungen (Abonnement) beziehen. Für Abonnementlieferverträge gelten die nachstehenden ergänzenden Bedingungen: 7.1 Abonnement-Liefertermine Vordruckblätter (Nachträge) im Abonnement werden in der Regel jährlich zugesandt. Für den Grundnachtrag sowie den Nachtrag für Eckrandstücke des Sammelgebietes Bundesrepublik Deutschland kann eine halbjährliche Zusendung vereinbart werden. Die Nachträge eines Sammelgebietes werden nach ihrem jeweiligen Erscheinen an den Kunden ausgeliefert. Der Auslieferungszeitraum erstreckt sich in der Regel auf 2 Monate. Briefmarken und philatelistische Belege im Abonnement werden viermal jährlich zugesandt. Dabei werden in der Regel die Neuausgaben eines Quartals zum Quartalsletzten an den Kunden ausgeliefert. Nach Verfügbarkeit der Belege kann SCHAUBEK im Einzelfall die Auslieferung in einem späteren Quartal vornehmen. 7.2 Vertragslaufzeit und -kündigung Abonnement-Verträge gelten für unbestimmte Zeit und können von jeder Vertragspartei mit einer Frist von 3 Monaten zum Quartalsende gekündigt werden. Das Recht beider Parteien, den Abonnement-Vertrag aus wichtigem Grunde, gegebenenfalls auch fristlos zu kündigen, bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt bei Zahlungsverzug oder dann vor, wenn eine Partei schuldhaft gegen eine von ihr in diesem Vertrag übernommene wesentliche Verpflichtung verstößt und den Verstoß trotz Abmahnung mit angemessener Frist nicht innerhalb der gesetzten Frist abstellt. Die Vertragskündigung bedarf der Schriftform. 7.2 Sonstige Abonnement-Bedingungen Der Kunde teilt Änderungen, die sich auf die Durchführung der Leistungen (z. B. Änderung der zustellfähigen Anschrift) und auf das Vertragsverhältnis (Namensänderung) auswirken, unverzüglich der in Ziffer 8.1 genannten Adresse von SCHAUBEK schriftlich mit. SCHAUBEK informiert Abonnementkunden unverzüglich über Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese Änderungen gelten als vom Kunden akzeptiert, sofern nicht der Kunde innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung widerspricht. Der Widerspruch muss schriftlich (Brief, Telefax, E-Mail) erfolgen und an die unter Ziffer 8.1 genannte Adresse von SCHAUBEK gerichtet sein. 8. Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften 8.1 Widerrufsbelehrung Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, Email) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312 e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
Schaubek-Verlag Leipzig Gesellschaft für philatelistische Produkte mbH Am Gläschen 23 04420 Markranstädt E-Mail: info@schaubek.de Telefax: 034205 67829 8.2 Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang. 8.3 Ausnahmen vom Widerrufsrecht
Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt worden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind. Darüber hinaus besteht ein Widerrufsrecht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind. Außerdem besteht ein Widerrufsrecht nicht beim Abschluß von Zeitschriften-Abonnements, sofern der Wert des Abonnements 200 Euro nicht übersteigt, sowie bei der Lieferung einzelner Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten. 9. Eigentumsvorbehalt Die gelieferte Ware bleibt Eigentum der Firma Schaubek-Verlag Leipzig Gesellschaft für philatelistische Produkte mbH, bis alle gegenwärtigen Ansprüche von SCHAUBEK gegen den Käufer sowie die künftigen, soweit sie mit der gelieferten Ware in Zusammenhang stehen, erfüllt sind. Verkauft der Käufer die gelieferte Ware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes weiter, tritt er damit alle sich aus dem Weiterverkauf ergebenden Forderungen, insbesondere solche hinsichtlich eines Eigentumsvorbehaltes und solche auf Zahlung des Kaufpreises, an SCHAUBEK ab. Nimmt der Käufer Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware in ein mit seinem Kunden bestehendes Kontokorrentverhältnis auf, so tritt er seinen Zahlungsanspruch gegen den Kunden aus dem jeweiligen anerkannten periodischen Saldo bzw. dem Schlusssaldo bei Beendigung des Kontokorrentverhältnisses an SCHAUBEK ab. Die Abtretungen sind beschränkt auf die Höhe der Forderungen von SCHAUBEK gegen den Käufer und erfolgen nur zur Sicherung der Ansprüche von SCHAUBEK gegen den Käufer. Sie berühren dessen Zahlungspflicht nicht. Werden Vorbehaltswaren, die noch im Eigentum von SCHAUBEK stehen, gepfändet, so hat der Käufer SCHAUBEK davon unverzüglich Kenntnis zu geben und Namen und Anschrift des Pfandgläubigers mitzuteilen. Auch hat er der Pfändung insoweit unverzüglich zu widersprechen. Verletzt der Käufer diese Pflicht, so sind sämtliche Ansprüche von SCHAUBEK gegen den Käufer sofort zur Zahlung fällig. 10. Datenschutz SCHAUBEK verarbeitet sämtliche personenbezogenen Daten des Käufers, auch soweit sie SCHAUBEK von Dritten erhält, zur Auftragsabwicklung und für berechtigte Interessen im Sinne des BDSG. Erforderlichenfalls wird SCHAUBEK diese Daten an Dritte (z. B. Auslieferer) übermitteln und für eigene Marketingzwecke sowie für Marketingzwecke von Partnerunternehmen nutzen. Der Kunde kann jederzeit der Weitergabe von Daten für Marketingzwecke widersprechen. 11. Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der Lieferungs- und Zahlungsbedingungen ansonsten nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Bestimmungen. Das gleiche gilt, soweit die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen eine nicht vorhergesehene Regelungslücke aufweisen. 12. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort ist Markranstädt. Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten, einschließlich Wechsel- und Urkundenprozessen, ist Leipzig. Schaubek-Verlag Leipzig Gesellschaft für philatelistische Produkte mbH Kreisgericht Leipzig HRB 1449 Geschäftsführer: Siegfried Fritz, Stefan Lutter UST-ID.: DE 141505019 Steuernummer: 235 / 119 / 00077 (F-Amt: Borna) Download unserer AGB als pdf-Dokument (19 kb) hier: download |